Wie Juristen so häufig antworten: Es kommt darauf an! Handelt es sich um in der Regel eindeutige Fragen, beispielsweise „Wie zitiere ich richtig?“, oder „Darf ich Kunstwerke fotografieren?“, dann sollte mit einer intensiveren Internetrecherche die richtige Antwort zu finden sein. Viele KollegInnen führen auf ihren Websites zu Rechtsfragen aus – in aller Regel können Sie sich darauf verlassen, dass deren Inhalte richtig sind.
Zu bedenken ist jedoch, dass viele Rechtsfragen zunächst einfach erscheinen, sich aber als ausgesprochen Komplex erweisen. Die Frage: „Ist „Winnetou“ urheberrechtlich geschützt?“ beispielsweise kann schnell beantwortet werden: Karl May war ein deutscher Autor, der im Jahr 1912 verstorben ist. Da nach dem in Deutschland geltenden Urheberrechtsgesetz der Urheberrechtsschutz eines Künstlers 70 Jahre nach dessen Tod abläuft (§§ 64, 69 UrhG), können Karl Mays Werke seit 01.01.1983 grundsätzlich von jedem frei verwendet werden (es besteht allerdings ein markenrechtlicher Titelschutz fort). Für die Frage „Ist „Mickey Mouse“ urheberrechtlich geschützt“ hingegen empfehle ich folgenden Artikel, der Sie in eine umfangreiche juristische Prüfung mitnimmt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/micky-maus-geburtstag-95-jahre-gemeinfrei-deutschland-usa-rechtsvergleich
Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand September 2024) rate ich von der Verwendung von Chatbots zur Beantwortung von Rechtsfragen gänzlich ab, da deren Wissensquelle nicht nachvollzogen und überprüft werden kann. Fehler ergeben sich aktuell sogar noch bei den Inhalten von Paragrafen.
Wenn es um Rechtsfragen geht, die für Ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit relevant sind, oder Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, empfiehlt es sich im Zweifel, juristischen Rat einzuholen. Die dafür anfallenden Kosten werden sich sicherlich rechnen.