Sie suchen Beratung, Hilfe und Unterstützung bei
Presse & Berichte
- Vorgehen gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Reputationsmanagement
- Abmahnungen und Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Geldentschädigung, Berichtigung oder Widerruf
- Prozessführung in Eilrechtsschutz- und Klageverfahren
- Fragen zu Informations-, Meinungs-, und Äußerungsrechten sowie Foto- und Bildrechten
- Fragen zu Recherche und Presseberichterstattung
Melden Sie sich gerne!
Ich berate Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Agentur gerne zu allen Rechtsfragen in den Bereichen des Presse- und Äußerungsrechts, insbesondere zu:
Persönlichkeitsrecht & Reputationsmanagement
Informations-, Meinungs-& Äußerungsrechte
Foto- & Bildrechte
Recherche & Berichterstattung
Informationen sorgen für Wissensgewinn, Orientierung und fundierte Entscheidungen. Sie helfen dabei, Situationen zu analysieren und Lösungen zu finden.
Informationen werden nicht mehr nur durch die Presse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, oder auch Hörfunk und Fernsehen verbreitet. Mittlerweile ist es für jedermann mit Internetzugang möglich, weltweit Berichte, Meinungen, Erfahrungen, Erkenntnisse, Ereignisse oder Erlebnisse teilen. Oftmals erleichtert der einfache Informationsaustausch das Leben erheblich.
Doch so schnell und einfach ein Text, Bild oder Film geteilt werden kann, so schnell und einfach können Rechte anderer Personen oder Unternehmen verletzt werden. Der Meinungs-, Äußerungs- und Pressefreiheit stehen Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und Datenschutzrechte von Personen oder Unternehmenspersönlichkeitsrechte sowie möglicherweise auch Marken- und Wettbewerbsrechte entgegen. Ob etwas gesagt, geschrieben oder gezeigt werden darf, ist wegen dieser kollidierenden Rechte immer eine Abwägungsfrage, die für jeden einzelnen Fall aufs Neue beantwortet werden muss.
Ich berate und unterstütze Sie gerne bei allen Rechtsfragen rund um die Recherche zu Berichten sowie Erstellung, Veröffentlichung oder Verwendung von Wort-, Bild-, Film- und Tonmaterial.
Informations-, Meinungs- & Äußerungsrechte
In Zeitungsartikeln, in Biographien, in Talkshows, auf Bewertungsportalen – regelmäßig wird über andere Personen oder Unternehmen und deren Projekte oder Angebot berichtet. Hat sich die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen damit nicht einverstanden erklärt, sollte immer hinterfragt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Äußerungen überhaupt erlaubt sind.
Berichte, Geschichten oder Aussagen über Personen müssen deren Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte beachten. Ob diese Rechte der Kunst-, Meinungs-, Äußerungs- oder Pressefreiheit entgegenstehen, kommt immer auf die jeweiligen Situationen und Umstände an. Sie müssen daher in jedem Fall gegenübergestellt und abgewogen werden.
Berühmte oder bekannte Personen, die selbst regelmäßig Informationen über sich preisgeben, haben grundsätzlich einen engeren Rahmen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts als Personen, die unbekannt sind oder wenig bis nichts Privates über sich öffentlich mitteilen. Das gilt sowohl für richtige und wahre Informationen, als auch für Meinungen. Beleidigende, verletzende oder rufschädigende Aussagen und Äußerungen über eine andere Person kann auch strafrechtlich verfolgt werden.
Das Verbreiten von falschen Informationen müssen weder Personen noch Unternehmen über sich oder ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot hinnehmen. Werden Tatsachen behauptet, die nicht wahr sind, können die Betroffenen mit Abmahnungen, Unterlassens-, Schadensersatz-, Widerrufs-, Berichtigungs- oder Gegendarstellungsforderungen dagegen vorgehen. Auch wenn Leser oder Zuhörer wegen fehlerhafter Angaben und falschen Informationen zu Schaden kommen, können Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen.
Äußern sich Personen oder Unternehmen über konkurrierende Anbieter, sind Wettbewerbsrechte und Markenrechte zu beachten.
Ich berate und unterstütze Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Agentur gerne bei allen Rechtsthemen der Wortberichterstattung sowie des Meinungs- und Äußerungsrechts, beispielsweise:
- Beratung zur rechtssicheren Erstellung von Inhalten
- Vorgehen gegen Rechtsverletzungen, insbesondere „Notice- and take down“-Verfahren, Abmahnungen, Unterlassungs- Beseitigungs- Widerrufs- Gegendarstellungs-, Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen
- Rechtsverteidigung gegen Abmahnungen, Unterlassungs- Beseitigungs- Widerrufs- Gegendarstellungs-, Schadensersatz und Entschädigungsforderungen
- Prozessführung in Eilrechtsschutz- und Klageverfahren
Foto- & Bildrechte
Fotos und Videos fangen Momente ein, halten Ereignisse und Events fest und sind der Beweis dafür, dass etwas wirklich und real ist. Nicht alles, was Foto- oder VideografInnen, JournalistInnen oder anderen Berichterstattern vor die Linse kommt, kann jedoch unbedacht abgelichtet oder verbreitet werden.
Soll eine Aufnahme gemacht oder veröffentlicht werden, sind bei Kunst- und Bauwerken immer fremde Urheberrechte, bei Produkten Marken- und Wettbewerbsrechte zu beachten, die der Presse- oder Kunstfreiheit entgegenstehen. Auf fremdem Grund und Boden, der nicht öffentlich ist, gibt es ein Hausrecht, das Fotografieren und Filmen verbieten kann. Dies gilt auch für Aufnahmen in Museen, in Zoos, an Bahnhöfen und Flughäfen.
Insbesondere bei Aufnahmen von fremden Personen ist deren Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Personen abgelichtet werden.
Grundsätzlich müssen Personen in Aufnahmen und deren Veröffentlichung vorab eingewilligt haben. Ausnahmen können beispielsweise gelten, wenn die Aufnahmen zu journalistischen Zwecken hergestellt werden und es sich beispielsweise um Prominente handelt oder die Person nur „Beiwerk“ eines Bildes ist, auf dem eigentlich ein Ort oder eine Sehenswürdigkeit dargestellt werden soll und die Person nur zufällig auf der Aufnahme ist. Auch Personen, die an Versammlungen oder ähnlichen Veranstaltung teilnehmen, dürfen abgelichtet werden.
Werden durch Aufnahmen Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbs-, Urheber-, oder Markenrechte verletzt, können Unterlassungs-, Widerrufs-, Gegendarstellungs- und möglicherweise Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Ein Verstoß gegen das Recht einer Person am eigenen Bild kann zudem eine Straftat darstellen, Verstöße gegen die DS-GVO zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führen, die in hohen Bußgeldern münden können. Bei Unsicherheiten zur Rechtlage sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Ich berate und unterstütze Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Agentur gerne bei allen Rechtsthemen der Bildberichterstattung und Foto- und Bildrecht, beispielsweise:
- Beratung zu Foto- und Bildrechten und Einwilligungserfordernissen
- Vorgehen gegen Rechtsverletzungen, insbesondere „Notice- and take down“-Verfahren, Abmahnungen, Unterlassungs- Beseitigungs- Widerrufs- Gegendarstellungs-, Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen
- Rechtsverteidigung gegen Abmahnungen, Unterlassungs- Beseitigungs- Widerrufs- Gegendarstellungs-, Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen
- Prozessführung in Eilrechtsschutz- und Klageverfahren
Recherche & Berichterstattung
Die klassischen Pressemedien Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Hörfunk und Fernsehen haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über aktuelle Ereignisse zu informieren, zur Meinungsbildung beizutragen und als sogenannte „vierte Gewalt“ eine Kontrollfunktion gegenüber Regierung, Wirtschaft und Gesellschaft auszuüben. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Meinungs- und Informationsfreiheit und tragen zur demokratischen Willensbildung bei. Zudem spielt die Presse eine Rolle in der Unterhaltung und der Bereitstellung von kulturellen Inhalten.
Der Presse und ihren Vertretern werden wegen ihrer wichtigen Kontroll-, Meinungsbildungs- und Informationsfunktion einige Pflichten auferlegt, die eine fundierte und sorgfältige Recherche und objektive, neutrale Berichterstattung garantieren sollen.
Den Pflichten der Presse und ihren Mitgliedern stehen auch besondere Rechte gegenüber, beispielsweise ein Zeugnisverweigerungsrecht, um in Strafverfahren ihre Informanten schützen zu können. Sie können Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten über Informanten und Verfasser von Beiträgen verweigern. Unterlagen dazu dürfen nur unter engen Voraussetzungen beschlagnahmt werden.
Zudem haben PressevertreterInnen beispielsweise ein Recht auf kostenlose Auskunft gegenüber Behörden und sonstigen staatlichen Einrichtungen. Dieses umfasst nicht nur Verwaltungsaufgaben, sondern auch Regierungshandeln sowie Gesetzgebungstätigkeit und Rechtsprechung. Diese Auskunftsersuchen müssen beantwortet werden, soweit keine Rechte Dritter oder Sicherheitsbelange entgegenstehen.
Ich berate und unterstütze Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Agentur gerne bei allen Rechtsthemen der Presseberichterstattung, beispielsweise:
- Verfolgen von Auskunftsansprüchen gegenüber staatlichen Einrichtungen
- Beratung zu Recherchetätigkeiten, beispielsweise Mitschneiden von Gesprächen, Nutzung von illegal erlangtem Material, zu Presserechten in Strafverfahren
- Beratung zur rechtssicheren Veröffentlichung von Berichten und Informationen
- Rechtsverteidigung gegen Abmahnungen, Unterlassungs- Beseitigungs- Widerrufs- Gegendarstellungs- oder Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungenforderungen
- Vorgehen gegen Rechtsverletzungen, insbesondere Unterlassungs- Beseitigungs- Widerrufs- Gegendarstellungs-, Schadensersatz oder Entschädigungsforderungen
- Prozessführung in Eilrechtsschutz- und Klageverfahren